Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Riverboat Leipzig GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Riverboat Leipzig GmbH.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter ein Angebot der Riverboat Leipzig GmbH schriftlich bestätigt. Das bestätigte Angebot gilt als Veranstaltungsvereinbarung.
3. Nutzung der Location
Die Räumlichkeiten dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum genutzt werden. Änderungen des Ablaufs, der Gästezahl oder der Veranstaltungsdauer bedürfen der vorherigen Abstimmung.
4. Gastronomie und Getränke
Die Getränkeversorgung erfolgt grundsätzlich über die Gastronomie der Riverboat Leipzig GmbH. Das Mitbringen eigener Getränke ist nicht gestattet.
Das Catering erfolgt in der Regel über Partnerunternehmen der Riverboat Leipzig GmbH. Der Einsatz externer Caterer ist nach vorheriger Abstimmung möglich.
5. Mitgebrachte Speisen oder externes Catering
Werden Speisen durch den Veranstalter selbst oder durch externe Caterer bereitgestellt, trägt ausschließlich der Veranstalter bzw. das beauftragte Unternehmen die Verantwortung für Herstellung, Transport, Lagerung, Hygiene und Ausgabe der Speisen.
Die Riverboat Leipzig GmbH übernimmt hierfür keine Haftung.
6. Gästezahl
Die endgültige Gästezahl ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen und gilt als Grundlage für die Kalkulation von Personal, Catering und weiteren Leistungen.
7. Veranstaltungszeit und Verlängerung
Die vereinbarte Veranstaltungszeit ist verbindlich. Bei Überschreitung der vereinbarten Veranstaltungsdauer können zusätzliche Personal- und Betriebskosten berechnet werden.
8. Außenbereiche und Lärmschutz
Außenbereiche können im Rahmen der Veranstaltung genutzt werden. Ab 22 Uhr sind die geltenden Lärmschutzbestimmungen einzuhalten. Türen und Fenster sind geschlossen zu halten.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister verursacht werden.
Für größere Veranstaltungen kann der Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung verlangt werden.
10. Rücktritt / Stornierung
Der Veranstalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
Es gelten folgende Stornierungsgebühren auf die vereinbarte Raummiete:
bis 12 Monate vor Veranstaltung: 25 %
bis 6 Monate vor Veranstaltung: 50 %
bis 3 Monate vor Veranstaltung: 75 %
bis 4 Wochen vor Veranstaltung: 90 %
weniger als 14 Tage vor Veranstaltung: 100 %
Bereits entstandene Kosten oder beauftragte Fremdleistungen werden zusätzlich berechnet.
11. Genehmigungen
Der Veranstalter ist verantwortlich für notwendige Anmeldungen und Abgaben, insbesondere GEMA oder Künstlersozialkasse.
12. Hausrecht
Das Hausrecht liegt bei der Riverboat Leipzig GmbH.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Leipzig.
Stand: 2026