Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Riverboat Leipzig – Stand: 2026
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Veranstaltungen in der Location Riverboat der Riverboat Leipzig GmbH.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Veranstalter diese Bedingungen als verbindlich an.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter ein Angebot der Riverboat Leipzig GmbH schriftlich oder in Textform bestätigt.
Das bestätigte Angebot einschließlich etwaiger Zusatzvereinbarungen gilt als Vereinbarung.
3. Nutzung der Location
Die Location darf ausschließlich für den vereinbarten Zweck, Zeitraum und Umfang genutzt werden.
Änderungen des Veranstaltungsablaufs, der Gästezahl oder der Veranstaltungsdauer bedürfen der vorherigen Abstimmung.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Räume, das Inventar und die Ausstattung pfleglich zu behandeln.
4. Gastronomie, Getränke und Catering
Die Getränkeversorgung erfolgt ausschließlich über die Riverboat Leipzig GmbH.
Das Mitbringen eigener Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall wird ein angemessenes Korkgeld erhoben.
Die Speisenversorgung erfolgt grundsätzlich über die Riverboat Leipzig GmbH oder durch von der Riverboat Leipzig GmbH empfohlene Partner.
Der Einsatz externer Caterer ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig und bezieht sich ausschließlich auf die Speisenversorgung. In diesem Fall wird eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 450,00 € netto erhoben. Diese dient dem Ausgleich für die Nutzung vorhandener Einrichtungen und Ressourcen sowie für zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Werden Speisen durch externe Caterer bereitgestellt, trägt ausschließlich der Veranstalter bzw. das beauftragte Unternehmen die Verantwortung für deren Herstellung, Transport, Lagerung, Hygiene und Ausgabe. Der externe Caterer hinterlässt sämtliche genutzten Bereiche, Einrichtungen und Ausstattungen nach Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem, gereinigtem und aufgeräumtem Zustand.
Die Nutzung der Schankanlage durch externe Dienstleister ist nur nach vorheriger Abstimmung zulässig. Sofern die Schankanlage genutzt wird, ist diese auf Kosten des Caterers fachgerecht reinigen zu lassen.
Das Mitbringen von Kuchen oder Torten ist nach vorheriger Abstimmung zulässig.
5. Gästezahl
Die endgültige Gästezahl ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Sie gilt als verbindliche Grundlage für die Kalkulation von Personal, Catering und sonstigen Leistungen.
Spätere Reduzierungen können nur nach individueller Vereinbarung berücksichtigt werden.
6. Veranstaltungszeit und Verlängerung
Die vereinbarte Veranstaltungszeit ist verbindlich.
Bei Überschreitung der vereinbarten Veranstaltungsdauer werden zusätzliche Personal-, Energie- und Betriebskosten berechnet.
7. Technik und eingebrachte Gegenstände
Eigene technische Geräte, Dekorationen oder sonstige Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Abstimmung eingebracht werden.
Der Veranstalter trägt die Verantwortung für die technische Sicherheit aller eingebrachten Geräte.
Pyrotechnik, offenes Feuer, Nebelmaschinen, Konfetti und Wunderkerzen sind grundsätzlich nicht gestattet.
8. Außenbereiche und Lärmschutz
Außenbereiche dürfen im Rahmen der Veranstaltung genutzt werden.
Ab 22:00 Uhr sind sämtliche Aktivitäten im Außenbereich dem Lärmschutz unterzuordnen. Türen und Fenster sind ab diesem Zeitpunkt geschlossen zu halten.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister verursacht werden. Eigene Gegenstände des Veranstalters oder Dritter befinden sich auf eigene Gefahr in den Räumlichkeiten.
Die Riverboat Leipzig GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Riverboat Leipzig GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Es kann der Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung verlangt werden.
10. Rücktritt / Stornierung
Der Veranstalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornierungsgebühren bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:
bis 9 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 70 %
bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 90 %
ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Bereits entstandene Kosten oder beauftragte Fremdleistungen werden zusätzlich berechnet.
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Riverboat Leipzig GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11. Genehmigungen
Der Veranstalter ist verantwortlich für die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erforderlichen Anmeldungen, Genehmigungen und Abgaben. Hierzu zählen insbesondere GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgaben und behördliche Genehmigungen.
12. Hausrecht
Das Hausrecht liegt bei der Riverboat Leipzig GmbH sowie den von ihr beauftragten Personen.
Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen oder diese AGB kann die Veranstaltung eingeschränkt oder beendet werden.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.